
Eine geerbte Immobilie bedeutet Verantwortung – und oft viele offene Fragen. Wir helfen Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen, ohne Druck und mit klarem Blick auf Zahlen und Möglichkeiten.

Das klären wir für Sie
1. Marktwert der Immobilie realistisch einschätzen
2. Verkauf oder behalten – was ist wirtschaftlich sinnvoll?
3. Abstimmung mit Miterben rechtssicher organisieren

So läuft’s ab
1. Analyse der Erbengemeinschaft & Eigentumsverhältnisse
2. Marktwertermittlung
3. Entscheidungsberatung (Behalten, Vermieten, Verkaufen)
4. Professionelle Vermarktung
5. Notarielle Abwicklung & Übergabe
Nein. Eine geerbte Immobilie können Sie grundsätzlich behalten, vermieten oder verkaufen. Welche Option sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Zustand der Immobilie, Ihrer persönlichen Lebenssituation, laufenden Kosten und steuerlichen Aspekten ab.
Sind mehrere Personen Erben geworden, entsteht automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft. Diese verwaltet den Nachlass gemeinschaftlich.
Wichtige Entscheidungen – insbesondere der Verkauf einer Immobilie – sollten daher abgestimmt getroffen werden.
Da erbrechtliche Konstellationen im Einzelfall komplex sein können, empfehlen wir bei rechtlichen Fragen die Rücksprache mit einem Rechtsanwalt oder Notar.
To-Dos:
1. Erbquoten und Miterben klären
2. Ansprechpartner innerhalb der Erbengemeinschaft festlegen
3. Laufende Kosten und Objektzustand dokumentieren
4. Ziel festlegen: behalten, vermieten oder verkaufen
In einer Erbengemeinschaft kann ein einzelner Erbe nicht allein über die Immobilie verfügen. Der Verkauf des gesamten Objekts erfordert grundsätzlich gemeinschaftliches Handeln.
Kommt keine Einigung zustande, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Ein Erbe übernimmt die Immobilie gegen Auszahlung der anderen
2. Verkauf am freien Markt mit Erlösverteilung
3. Als letztes Mittel: eine gerichtliche Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft
Eine Teilungsversteigerung ist häufig mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und sollte gut abgewogen werden.
Da jede Erbengemeinschaft individuelle Besonderheiten hat, empfehlen wir bei rechtlichen Fragen die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar.
To-Dos:
1. Einigungsversuch strukturiert vorbereiten (Preis, Zeitplan, Auszahlungssummen)
2. Wirtschaftliche Szenarien vergleichen
3. Erbauseinandersetzungsvertrag professionell prüfen lassen
Bei einer Erbschaft kann Erbschaftsteuer anfallen. Ob tatsächlich Steuer entsteht, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad und den geltenden Freibeträgen ab (z. B. derzeit 500.000 € für Ehegatten und 400.000 € für Kinder).
Wenn die geerbte Immobilie später verkauft wird, kann ein Gewinn als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein – insbesondere dann, wenn der Verkauf innerhalb der zehnjährigen Frist erfolgt. Bei Eigennutzung können Ausnahmen greifen. Bei unentgeltlichem Erwerb wird die Besitzdauer des Erblassers in der Regel angerechnet.
Da steuerliche Bewertungen stark vom Einzelfall abhängen, empfehlen wir hier ausdrücklich die Rücksprache mit einem Steuerberater. Bei rechtlichen Fragen zusätzlich mit einem Rechtsanwalt oder Notar.
To-Dos:
1. Steuerliche Freibeträge prüfen
2. Anschaffungsdatum und Nutzungsart dokumentieren
3. Steuerberater zur individuellen Prüfung hinzuziehen
Ein Verkauf ist grundsätzlich möglich, sobald die Erbfolge geklärt ist und alle Miterben zustimmen. Für den Notartermin und die Grundbuchabwicklung ist in der Regel ein Erbnachweis erforderlich – beispielsweise ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Vor der Eigentumsumschreibung erfolgt die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Danach folgen Vormerkung, Kaufpreisfälligkeitsmitteilung, Zahlung und spätere Umschreibung im Grundbuch.
Die tatsächliche Dauer hängt von der Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.
Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Rücksprache mit einem Notar oder Rechtsanwalt.
To-Dos:
1. Erbnachweis frühzeitig beantragen
2. Zustimmung aller Erben organisieren
3. Grundbuchberichtigung prüfen
4. Verkaufsunterlagen vollständig vorbereiten
Bis zum Verkauf fallen weiterhin laufende Kosten an, beispielsweise Grundsteuer, Versicherungen, Hausgeld, Nebenkosten oder Instandhaltungsmaßnahmen.
In einer Erbengemeinschaft steht die Verwaltung des Nachlasses den Erben gemeinschaftlich zu. Für gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten kann eine gesamtschuldnerische Haftung bestehen. Intern wird häufig entsprechend der Erbquote abgerechnet.
Da Kostenverteilung und Haftung im Einzelfall unterschiedlich geregelt sein können, empfehlen wir bei rechtlichen Fragen die Rücksprache mit einem Rechtsanwalt oder Notar.
To-Dos:
1. Ab dem Erbfall eine transparente Kostenliste führen
2. Vereinbaren, wer welche Zahlungen vorleistet
3. Interne Ausgleichsregelung nach Quote schriftlich festhalten
Tipps für den Verkaufsprozess
Klärung aller finanziellen Aspekte und rechtlichen Verpflichtungen im Vorfeld, um Missverständnisse zu vermeiden. Lassen Sie die Immobilie von einem Experten bewerten, um den Wert zu ermitteln und realistische Erwartungen zu setzen. Arbeiten Sie gegebenenfalls mit einem Mediator zusammen, um Konflikte zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Informieren Sie sich über den Immobilienmarkt in Ihrer Region, um den besten Verkaufszeitpunkt zu wählen.
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